Blog und News | Zahnpraxis Dr. Teresa Meyer, Zürich

Revidierter Zahnarzttarif SSO

Seit 1976 besteht in der Schweiz ein betriebswirtschaftlich kalkulierter Zahnarzttarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO). Dieser umfasst 500 separate Leistungen. Jeder dieser Leistungen des Tarifes ist eine vorgegebene Anzahl Taxpunkte zugeordnet. Um einen kostenseitigen Frankenbetrag zu errechnen, wird die Anzahl Taxpunkte mit einem sog. Taxpunktwert multipliziert.
Ab 1. Januar 2018 tritt der revidierte Tarif in Kraft.
Der Leistungskatalog wurde an die moderne Zahnmedizin angepasst, veraltete Positionen wurden gelöscht und einige neue hinzugefügt. Das Kostenmodell des Tarifs wurde aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer modernen Zahnarztpraxis angepasst. Diese Anpassung betrifft aber nur Sozialversicherungsbereich. So müssen die Behandlungen zu Lasten der eidg. Sozialversicherer (UV/MV/IV) mit einem Fixtarif abgerechnet werden (fixe Taxpunktzahl 1.0 multipliziert mit fixen Taxpunktwert UVG/MVG/IVG).

Für Privatpatienten wird der Rahmentarif DENTOTAR® angewendet. In diesem Falle wird der Taxpunktwert vom Zahnarzt selbst gestützt auf seine betriebswirtschaftlichen Berechnungen festgelegt (1.0 – ca.1.70).

Für mich ist die Preistransparenz Teil unserer Praxisphilosophie. Es ist sehr wichtig, dass der Patient nachvollziehen kann, wie ein Behandlungspreis zu Stande kommt. So glaube ich, dass bei uns in der Praxis die Preise für Privatpatienten durch Einführung von DENTOTAR® nicht wesentlich betroffen sein werden. Was neu dazu kommen wird ist die Position für Desinfektion.

Die Anforderungen an die Hygienestandards einer heutigen Zahnarztpraxis sind in den letzten Jahren massiv gestiegen, was mit einem erheblichen Zeitaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist. So werden nach jedem Patienten, und sei es nur für eine kurze Kontrolle, der Behandlungsstuhl und alle Oberflächen im Zimmer desinfiziert und alle Instrumente sterilisiert. Wir verwenden bei jedem Patienten neue Handschuhe und Mundschutz.

Ansonsten sollte durch DENTOTAR eine transparente und verständliche Rechnungstellung ermöglicht werden und die erstellte Kostenschätzungen und Rechnungen sollten vergleichbar sein.

Alle angefangenen Arbeiten werde ich noch mit dem Taxpunktwert 3.95 beenden. Ab dem 1 Januar 2018 rechne ich mit dem DENTOTAR Tarif ab. Der neue Taxpunktwert wird so umgerechnet, dass er dem alten Wert von 3.95 entsprechen wird.

Sollten noch Unklarheiten zum revidierten Zahnarzttarif bestehen, scheuen Sie nicht, mich bei Ihrem nächsten Besuch bei uns in der Praxis zu fragen.
Photo by Scott Graham
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